New Sanierung Talsperre 07/2024

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Quitzdorf am See

Luftbild des Staudammes mit Hochwasserentlastungsanlage (Entenschnabel)
Luftbild des Staudammes mit Hochwasserentlastungsanlage (Entenschnabel)  © Landestalsperrenverwaltung Sachsen / Fotograf Albrecht Holländer

Aktuelle Informationen zur Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf

Die geplante Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf dient insbesondere der langfristigen Sicherung der Wasserbereitstellung und der Wassergüte für das Lausitzer Revier und den Unterlauf der Spree bis nach Brandenburg und Berlin. Damit hat die Talsperre eine wichtige Funktion bei der Sanierung des Wasserhaushaltes der ehemaligen Braunkohleregion.

Vor dem Hintergrund des Struktur- und Klimawandels wird sich die Bedeutung der Anlage verändern, denn sie ist eine der wenigen zur Verfügung stehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen, mit der aktiv auf die Wassermenge und –güte im Einzugsgebiet der Spree eingewirkt werden kann. Im Fokus wird künftig neben dem Hochwasserschutz für die Region vor allem eine flexible Niedrigwasseraufhöhung stehen. Die Nutzung der Talsperre für die Fischerei und zu Erholungszwecken soll mit der Sanierung ebenfalls dauerhaft gesichert werden.

Aufbauend auf die 2023 aufgenommenen Planungen zur Komplexsanierung werden Arbeiten am Teilobjekt 3 im Jahr 2024 weitergeführt bzw. begonnen. Dafür ist kein Abstau der Talsperre nötig. Wann die Arbeiten beginnen, für die eine leere Talsperre nötig ist, hängt von der Genehmigungsdauer ab. Die zunächst notwendige Entscheidung zum Verfahren hat ergeben, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Teilobjekte 1 und 2 besteht. Ab sofort bis zum Frühjahr 2025 werden deshalb Kartierungen der Artengruppen Amphibien, Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Schmetterlinge und Libellen durchgeführt. In der Summe müssen sehr umfangreiche Genehmigungsunterlagen erarbeitet und bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Erst nach durchgeführter UVP und mit dem Beschluss der Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) kann mit der Umsetzung der Maßnahmen aus den Teilobjekten 1 und 2 begonnen werden. Die Landestalsperrenverwaltung geht davon aus, dass aufgrund des Umfangs der Genehmigung ein Abstau und die damit verbundenen Einschränkungen im Jahr 2024 nicht erfolgen.

Die Informationen dazu werden immer aktuell auf dieser Seite veröffentlicht.

Quitzdorf am See – Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen – sachsen.de

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